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#11
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| X-No-Archive: Yes begin quoting, Tom Berger schrieb: Zitat aus der Patentschrift DE 197 39 629 B4: " Beschreibung Stand der Technik [0001] Die Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zur magnetischen Ionisierung eines kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffes. Hierzu ist es bekannt, mit entweder elektromagnetisch oder durch Eisenmagnete erzeugten Magnetfelder in einer flüssigen Treibstoff führenden Leitung ein dauermagnetisches Feld aufzubauen und somit den Treibstoff magnetisch zu ionisieren. Hiermit ändert sich die Ausrichtung der im Treibstoff befindlichen Kohlenwasserstoffmoleküle. Bei der Ionisierung, auch Ionisation genannt, werden Ionen durch Abtrennung und/oder Anlagerung eines oder mehrerer Elektronen an ein neutrales Atom oder Molekül gebildet. Im Falle der Abtrennung ist das gebildete Ion ein- oder mehrfach positiv geladen, im Fall der Anlagerung ein- oder mehrfachnegativ, je nachdem ob ein oder mehr als ein Elektron abgetrennt oder angelagert wurde. Die Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung, bei der starke inhomogene Felder auf elektrisch/magnetische Art und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen herauslösen. Durch die Abtrennung von Ionen werden die Kohlenwasserstoffmoleküle positiv aufgeladen, um den von Natur aus negativ geladenen Sauerstoff energiearmer an sich ziehen zu können. [0002] Dieses Verfahren wurde beispielsweise angewendet bei sogenannten Pipelines, d.h. Überlandtransport von Öl. Nachteilig ist, dass die dabei vorgesehenen Mittel zur Erzeugung des Magnetfeldes sehr aufwendig waren. Da diese Pipelines aus Stahlrohren bestanden, welche die magnetischen Feldlinien von aus Eisen bestehenden Permanentmagneten im wesentlichen absorbierten, war die Erzeugung eines entsprechend starken elektromagnetischen Feldes durch Elektroinstallationen und außerdem eine entsprechend leistungsstarke Stromquelle erforderlich. Zur Magnetisierung von Treibstoffen für Flugzeugmotoren gebräuchliche Eisenmagnete waren in ihrer Koerzitivkraft so gering, dass die erzielte Qualitätsverbesserung des Treibstoffes nur sehr geringfügig war. Schließlich bestand beim Stand der Technik der Nachteil, dass man die Magnetpole so angeordnet hatte, dass ihre Magnetkräfte sich abstießen. Hiermit ergab sich ein Verlauf der Magnetfeldlinien, der für das angestrebte Ziel der Magnetisierung des Treibstoffes sehr ungünstig und uneffektiv war. [0003] Aus GB 2 259 091 A ist eine Anordnung zur magnetischen Polarisierung eines kohlenwasser-stoffhaltigen Treibstoffes mit zwei schellenartig verbindbaren Halterungen mit innen eingebauten Permanentmagneten bekannt. Beide Halterungen sind in einen Plastiküberzug eingebettet zum Schutz vor Feuchtigkeit und zum Schutz der Magneten. Die Permanentmagnete sind ferrokeramische Materialien. Von jedem Permanentmagneten ist jeweils der gleiche Pol zur Rohrleitung hin gerichtet. Dadurch wird in der Rohrleitung ein abstoßendes Magnetfeld erzeugt, das zur Fokussierung des Magnetfeldes ausgenutzt wird. [0004] Nachteilig bei einer Anordnung nach GB 2 259 091 A ist, dass das erzeugte abstoßendes Magnetfeld immer extrem inhomogen ist, da die Magnetfeldlinien sich um einen feldfreien zentralen Raum konzentrieren und dort in diesem annähernd ringförmigen Bereich die Feldstärke am größten ist und außerhalb deutlich abnimmt. Der Querschnitt der Rohrleitung wird somit nicht von einem homogenen Magnetfeld durchsetzt, so dass in den nicht vom Magnetfeld oder nicht von einem genügend starken Magnetfeld durchsetzten Bereichen der Treibstoff nicht polarisiert wird. [0005] WO 96/10692 A1 offenbart eine Anordnung zur magnetischen Behandlung eines kohlenwasser-stoffhaltigen, gasförmigen oder flüssigen Treibstoffes zur Erhöhung von dessen Verbrennungswirkungsgrad. Diese bekannte Anordnung umfasst zwei Klammern, die um die Rohrleitung mit dem Treibstoff gelegt werden. In einem Ausführungsbeispiel weist nur die obere Klammer zwei Permanentmagnete auf, in einem anderen Ausführungsbeispiel ist an jeder Klammer jeweils ein Permanentmagnet befestigt. [0006] Nachteilig bei einer Anordnung nach WO 96/10692 A1 ist, dass das in beiden Ausführungsbeispielen erzeugte Magnetfeld den Rohrleitungsquerschnitt nicht homogen durchdringt. Somit wird auch hier der gewünschte Effekt, die magnetische Behandlung des Treibstoffs, nur unzureichend erreicht. Aufgabenstellung [0007] Demgegenüber besteht die Aufgaben- bzw. Problemstellung der Erfindung darin, das eingangs genannte vom Prinzip her bekannte Verfahren so auszugestalten, dass ohne spürbaren Mehraufwand eine wesentliche, signifikante Verbesserung des hiermit behandelten Treibstoffes erzielt und damit auch die Einsatzmöglichkeiten eines solchen Verfahrens in der Praxis erweitert werden kann bzw. können. [0008] Zur Lösung dieser Aufgabe ist zunächst gemäß den Merkmalen des Anspruches 1 die Aufbauung eines anziehenden Magnetfeldes und zwar unter Verwendung von Seltenerdenmagneten vorgesehen. Es hat sich überraschenderweise gezeigt, dass hiermit eine 10—15%ige Leistungsabgabe bei gleicher Verbrauchsmenge erzielt wird. Es ergibt sich eine Optimierung der Kohlenwasserstoff-Sauerstoffverbindung des betreffenden Treibstoffes und eine in der vorgenannten besseren Leistungsabgabe resultierende Erhöhung des Wirkungsgrades der Verbrennung. Bei einem bevorzugten Einsatzgebiet der Erfindung, nämlich Verbrennungsmotoren, insbesondere Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge, werden damit folgende Vorteile erzielt: Schnelleres Erreichen der Betriebstemperatur, saubere Verbrennung, homogenere Arbeitsweise der Triebwerke, Reduzierung der Abgasemission von Kohlenmonoxid, Abbau und/oder sogar Verhinderung der Neuanlagerung von Verbrennungsrückständen im Verbrennungsraum, Erhöhung der Lebensdauer der Verbrennungsaggregate und Erhöhung der Flammtemperatur in den Verbrennungsaggregaten. Diese Seltenerdenmagnete haben gegenüber Eisen eine wesentlich höhere magnetische Flussdichte, z.B. in der Größenordnung von 11.000 bis 12.000 Gauß, wobei Anspruch 7 bevorzugte praktische Ausführungsformen von zum Einsatz kommenden Seltenerdenmagneten angibt. Die beiden Merkmale des Anspruches 1, nämlich die Schaffung eines anziehenden Magnetfeldes und der hiermit entstehende, für die Lösung der Aufgabe vorteilhafte Verlauf der magnetischen Feldlinien, so wie in Verbindung hiermit die durch die Seltenerdenmagneten erzeugte hohe magnetische Flussdichte wirken somit zusammen mit dem Ergebnis einer sehr intensiven Ionisierung des Treibstoffes und zwar auch dann, wenn die den Treibstoff führende Rohrleitung aus Stahl besteht. [0009] Die aufwendigen Elektroinstallationen und das Bereithalten einer Stromquelle für eine elektromagnetische Erzeugung der Magnetkraft entfallen. Wie aus den späteren Ausführungen hervorgeht ist die Erfindung in einer baulich sehr einfachen und raumsparenden Weise gerätemäßig zu verwirklichen. [0010] Nach weiteren Merkmalen gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass zwei Module in Form von Halterungen, nach Anspruch 4 bevorzugt gleicher Größe und Form, mit an- oder eingebauten Permanentmagneten in Form von Seltenerdenmagneten vorgesehen sind, dass diese Halterungen Anlageflächen für eine den Treibstoff führende Leitung aufweisen und dass der oder die Permanentmagnete) der einen Halterung mit ihrem N-Pol zu deren Anlagefläche gerichtet ist bzw. sind, während der oder die Permanentmagnete) der anderen Halterung mit ihrem S-Pol zu dessen Anlagefläche gerichtet ist bzw. sind. Diese beiden Halterungen können um die Brennstoffleitung herumgelegt werden, wobei aufgrund der angegebenen Positionierung der Magnete und deren N- bzw. S-Pole ein den Querschnitt der Brennstoffleitung durchsetzendes, anziehendes Magnetfeld geschaffen ist. Solche Halterungen sind, wie auch die späteren Ausführungen zeigen, in ihrer Handhabung praktisch, verlangen wenig Raum und schaffen eine optimale und ständig in eine Richtung gehende, anziehende Magnetisierung des Leitungsquerschnittes und damit des darin strömenden Treibstoffes. Dieses anziehende Magnetfeld ergibt zum einen eine entsprechend starke Ionisierung der Kohlenwasserstoffmoleküle und außerdem wird hierdurch eine gewisse Anziehungskraft zwischen den beiden Halterungen in der Betriebslage erreicht. Diese Anziehungskraft wird dann wesentlich verstärkt, falls die Rohrleitung aus Stahl besteht. Es ist ein weiterer Vorteil der Erfindung, dass auch bei einer Rohrleitung aus Stahl die im Rohrinnern gebildete Magnetkraft stark genug ist, um trotz der durch die Rohrwandung gegebenen Abschirmung eine hinreichend große magnetische Flussdichte im Rohrquerschnitt aufzubauen. [0011] In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Magnete in ihrer Richtung und damit in der Hauptrichtung des von ihnen gebildeten Magnetfeldes so positioniert, dass über den Leitungsquerschnitt ein nahezu gleichmäßiges Magnetfeld geschaffen wird. Dies kann baulich-konstruktiv in einfacher Weise durch die Merkmale der Ansprüche 2 und 3 erreicht werden. [0012] Die Merkmale des Anspruches 2 bilden eine Abschirmung der magnetischen Strahlung nach außen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn eine Anordnung nach der Erfindung um die Brennstoffzuleitung eines Kraftfahrzeugmotors gelegt wird, da am oder in der Nachbarschaft eines solchen Motors eine Anzahl elektrischer und elektronischer Bauteile vorhanden ist, die beim Fehlen, einer solchen Abschirmung durch das auftretende Magnetfeld gestört werden könnten. [0013] Gemäß Anspruch 17 ist die magnetische Ionisierung von flüssigen Treibstoffen und zusätzlich hierzu auch die Möglichkeit einer entsprechenden magnetischen Ionisierung von gasförmigen Treibstoffen vorgesehen. " Und das kann der Bearbeiter nicht erkennen, daß das Humbug ist? Das gehört öffentlich gemacht! Ich habe mal das DPMA angeschrieben und gefragt, warum das Patent erteilt und nicht etwa die Anmeldung zurückgewiesen wurde, obwohl die behaupteten Ansprüche gegen Naturgesetze verstoßen (oder etwa nicht?). Mal sehen, was da für eine Antwort kommt - ggf. kann man auch zum BMJ eskalieren. Gruß aus Bremen Ralf -- R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen: adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus |
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| Am Thu, 14 Aug 2008 04:47:04 +0200 schrieb Ralf Kusmierz: Ich arbeite dran :-) Vom TÜV bekam ich bisland keine Antwort auf meine Anfrage. Ich werde die Daumenschrauben wohl etwas anziehen müssen, indem ich darauf hinweise, dass der Titel eines Zeitschriftenartikels auch lauten könnte "TÜV zertifiziert Funktionsfähigkeit eines Perpetuum Mobiles". Beim Patentamt ist die Sache klar: die melden eigentlich alles an und brauchen und wollen nicht auf Wirksamkeit zu prüfen. Lediglich Patentanmeldungen für Perpetua Mobilia weist man seit einiger Zeit zurück. Wenn Du mir eine eventuelle Antwort zukommen lassen könntest, wäre ich sehr dankbar. -- ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM) ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277 Info und Demo unter [Only registered users see links. ] |
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| Tom Berger wrote: Mache ich gleich heute Abend nach der Problemzonengymnasik. Gruß aus Bremen Ralf -- R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen: adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus |
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| X-No-Archive: Yes begin quoting, Tom Berger schrieb: Ist mir nicht so klar: Das Kriterium der Ablehnung ist "mit den Naturgesetzen nicht vereinbar". Was die da patentiert haben, *ist* ein Perpetuum mobile, und das hätte für das Patentamt auch unmittelbar erkennbar sein müssen. Und damit dürften sie sich gründlich blamiert haben. Warten wir es doch mal ab. Gruß aus Bremen Ralf -- R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen: adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus |
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| Ralf Kusmierz <me@privacy.invalid> wrote in news:g806b8$61d$[Only registered users see links. ]: Warum sollte er das erkennen? Das ist nicht seine Aufgabe. Was soll der Bearbeiter denn tun, wenn es z.Bsp. um ein Patent mit wirklich hohem Wissen geht? Ich sag's mal jetzt platt, Wissen, auf dem Niveau eines Uni-Profs. Darf er sich dann irren? Wo wäre dann die Grenze ab der er sich irren darf? Das ist ganz einfach Da will jemand ein Patent. Dafür muss er Patentgebühren bezahlen. Der Inhalt des Patentes muss plausibel sein, im allgemeinen. Wenn dann das Patent nicht angwendet wird, weil es wissenschaftlich oder technisch nicht geht, der Grund weswegen ist egal, dann ist das nicht das Problem des Beurteilers. Siehste, Sigi(der Freud) lässt Grüssen. Du machst eine Klammer mit einem Fragezeichen drin, der Beurteiler aber soll sich sicher sein? Ja was denn nun verstossen sie oder nicht? Und? Es gibt technische Patente, die technisch völliger Blödsinn sind, was nicht so leicht zu erkenen ist, wie ein Verstoss gegen ein Naturgesetzt. Wollte nicht wissen, wieviele Perpetuum Mobile Patente es gibt. Die sind teilweise so verzwackt formuliert, dass man gar nicht weiss, was der Patentanmelder da will. Was soll der Beurteiler dann sagen? "Bitte formulieren sie ihr Patent so, dass ich es verstehe"? Das könnte in unabsehbare juristische Kosten ausufern. Keine Chance. Du wirst eine Antwort so ähnlich wie die meine bekommen. Zu Recht. Möglicherweise wird man in diesem Einzelfall das Patent zurückziehen. Ob das rechtlich geht weiss ich nicht. An der Arbeit des Patentamtes wird dies aber nichts ändern. Patente sind rechtliche Absicherungen von wirtschaftlichen Ansprüchen. Mehr nicht. Irgend eine wissenschaftlich-technische Beweisführung kann man damit nicht machen. Man kann sich ja auch ein Patent auf einen Namen "Miau-Miau" geben lassen. Ein Patent muss keinen wissenschaftlichen Kriterien genügen. Das geht praktisch nicht. Es muss nur dem Beurteiler plausibel sein. Das erlangt dadurch seine rechtliche Geltung, dass der Beurteiler ein Beamter ist. Kraft seines Amtes hat er dann entschieden, dass das Patent plausibel ist. Geht praktisch nicht anders, sonst würde es in unendlichen Diskussionen und Streitereien enden. Sonst könnte man ja die Dummheit per Patent ausrotten;-) Ergo: Patente dürfen Blödsinn behaupten. -- Selber denken macht klug. |
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| X-No-Archive: Yes begin quoting, Tom Berger schrieb: Antwort: "Ein erteiltes Patent kann nur auf Antrag Dritter auf dem Wege des Einspruchs oder der Nichtigkeitklage hin gelöscht werden. Im Prüfungsverfahren einer Patentanmeldung wird die Erfindung sachlich-materiell auf Patentierbarkeit nach § 1 Patentgesetz (Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit und erfinderische Tätigkeit) geprüft. Genügt die Anmeldung nach umfangreichen Recherchen und Kenntnissen der Fachabteilung diesen Bedingungen wird ein Patent erteilt. Die Patenterteilung wird veröffentlicht und innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Veröffentlichung kann jeder unter Angabe von Gründen Einspruch gegen Patenterteilung einlegen. Die Patentabteilung überprüft dann unter Beachtung diese Gründe das Patent. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist es dann möglich eine Nichtigkeitsklage gemäß § 81 PatG i.V.m §§ 21 u. 22 PatG beim Bundespatentgericht einzureichen. Da die Patenterteilung für das o.g. Patent bereits am 5.02.2004 veröffentlicht wurde, bleibt Ihnen die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage. Das DPMA hat im Übrigen nichts mit der Verwertung von Patenten zu tun." (S. auch Msg.-ID <news:g82kc5$9cp$[Only registered users see links. ]> ff., Subject: "Nonsens-Patente". Ich fuppe mal...) Ich lese es: "Eigentlich hätten wir nicht dürfen, aber nu' isses passiert... ." Tja, wer könnte geschädigt sein (außer dem gesunden Menschenverstand und dem Steuerzahler)? Ein Mitbewerber, der die gleiche "Erfindung" "vermarkten" will, aber nicht zum Patent angemeldet hat, da nicht patentfähig? Etwas abwegig... Doch, ich sehe konkret Geschädigte: Zum einen natürlich Kunden, die auf das blöde Geseiere und das Blinken mit "Patent" hereinfallen, und zum anderen natürlich seriöse Heizungstechniker, denen die Scharlatane Kunden wegschnappen - letztere hätten wohl einen Anspruch auf Patentvernichtung. Gruß aus Bremen Ralf -- R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen: adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus |
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