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#1
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| Danny Seis <[Only registered users see links. ]> schrieb: NaOH ist nicht nur "anscheinend" ätzend, sondern erheblich. NaOH ist eine überaus starke Base und sehr hygroskopisch, was bedeutet, dass beim Hautkontakt schnell eine Lauge mit sehr hohem pH zustande kommtm, weil das NaOH zerfließt. Wenn du damit umgehst, sei bitte vorsichtig. Ein Kügelchen davon im Auge und du hast ein Loch drin. In Lebensmittelqualität solltest du es aber in der Apo bekommen (auf Anfrage versteht sich). Wenn die nicht damit rausrücken, schauts schlecht aus. Wie oben gesagt, Apo. Wenn du Rohrreiniger mit Lebensmittel verwendest, kann man dir nicht mehr helfen. Warum glaubst du wohl, dass das Zeugs "Rohrreiniger" heißt. Wenn du da Brezeln reintunken dürfte, stünde da "Backnatron" drauf oder so. Ich würde sagen, wenn du dich nicht mit dem Zeugs auskennst, lass es bleiben und nimms blos nicht in dem Mund. Gruß Tobias ~~~~~~~~~~~ |
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#2
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| "Tobias Grassl" <[Only registered users see links. ]> wrote in message news:3f392e99$0$25251$[Only registered users see links. ]... Ich weiss ja nicht wie das in Deutschland genau geregelt ist, aber in der Schweiz haben wir Giftklassen, von 1 bis 5 - wobei 4 und 5 für jedermann erhältlich sind, 3 mit etwas Umständen. 2 erhält man nur mit einem Giftschein und 1 mit einer allgemeinen Giftbewilligung (vom Kantonschemiker auszustellen, hab sogar eine ;-) NaOH ist bei uns 2, also für Normalsterbliche als Feststoff nicht erhältlich. Für Bretzeln tuts aber auch verdünnte Natronlauge, welche überall erhältlich sein sollte. Gruss, Luca |
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#4
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| Luca Castiglioni <castiglioni(no-spam)org.chem.ethz.ch> schrieb: Kantonschemiker So wie's aussieht ist das in der BRD noch reine Willkür. In der Apo in der ich einkaufe, bekomm' ich eigentlich alles, was ich so brauche und das noch zum Einkaufspreis. Ich hab mal mit dem Inhaber gesprochen und erzählt, dass ich LK Chemie hab, dann hab ich ihm etwas über Säuren, Basen, Oxidationsmittel, etc. erzählem müssen und er ist zum Entschluss gekommen, dass ich genügend "Kompetenz" besitze, um mit den Sachen umgehen zu können. Das Problem ist halt das, dass die Apotheker davor zurückschrecken, die Sachen an Privatleute einfach so abzugeben. Denn wenn da einer sich den halben Körper verätzt, oder das halbe Haus in die Luft jagt und später erzählt, "ja, ich hab das alles ganz einfach in der Apotheke XYZ bekommen!" wirft das ja nicht ein besonders gutes Bild auf die Apo und wie's da rechtlich ausschaut, weiß ich nicht genau. Wenn da irgendwer ankommt und sagt: "Ähh Hallo! Ich hätte gerne 3 kg Natriumhüxolit, oder war das doch Natriumhydroxid? Naja, ich will das jedenfalls!", dann wird der wohl aufgrund mangelnder Sachkenntnis nichts bekommen. Gruß Tobias ~~~~~~~~~~~~~~ |
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#5
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| Tobias Grassl schrieb: Also noch vor wenigen (3-4?) Jahren bekam man NaOH-Plätzchen beutelweise im Baumarkt als Abbeizmittel, sowie im Elektronik-Shop als Entwickler für Leiterplatten. Ich weiß jedoch nicht ob das rein, reinst, p.a. oder Lebensmittelqualität war. Jedenfalls hätte ich das Zeugs nicht für das hausgemachte Laugengebäck verwenden wollen. Mittlerweile hat sich das geändert. Man findet nur noch fertige Kommerzprodukte, die zumindest zum Teil ausdrücklich gar kein NaOH mehr enthalten. Möglicherweise haben sich vor kurzem die Gesetzte oder Verordnungen geändert, und ich hab da was verpennt. Viele Grüße Horst |
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#6
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| Im Artikel <3f395f65$0$25261$[Only registered users see links. ]>, "Tobias Grassl" <[Only registered users see links. ]> schreibt: Der Apotherker bekommt u.U. (Ansicht des Staatsanwaltes) rechtlich einen vor den Latz geknallt, wenn er nicht nachweisen kann, daß du ihm Sachkunde bewiesen hast. Und davor schreckt er zurück. Bei uns hat mal eine Nachbarin mit Reinigungssalzsäure aus der Drogerie Selbstmord begangen. Die Kripo war später beim Drogisten, der glaubhaft darstellen mußte, daß er die Käuferin über die Gefahren der Salzsäure aufgeklärt hatte. Da ihr Absicht unterstellt werden konnte, ist dem Drogisten nix passiert, aber stell dir vor, es wäre ein Unfall gewesen und er hätte sich nicht so "aus der Affäre ziehen können". Dann wäre gegen ihn wahrscheinlich ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden. Gruß Thilo |
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#7
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| ThiloBStern <[Only registered users see links. ]> schrieb: er die der Da gebe ich dir voll und ganz recht. Einerseits ist es mehr als nur sinnvoll, dafür zu sorgen, dass niemand an die Sachen rankommt, der sich nicht auskennt und evtl kriminelle Absichten hat, oder den Freitod damit begehen will, andererseits wird es langsam ärgerlich, wenn man nicht mal mehr 20g Kaliumpermanganat bekommt, um damit meinetwegen eine Redoxtitration mit Wasser aus dem Gartenteich durchzuführen, oder einem die Herausgabe von Kaliumhexacyanoferrat verweigert, um in Gewässern Eisenionen nachzuweisen etc. Denn das mach ich immer noch lieber alleine, als dass ich das von irgendeinem Institut machen lasse, die dafür reichlich Schotter wollen. Man kann nur hoffen, dass auch weiterhin ein wenig auf den gesunden Menschenverstand gesetzt wird und dieser Staat nicht zu einem Kollektiv verkommt, in dem alles was man macht kontrolliert und eingeschränkt wird. Gruß Tobias ~~~~~~~~~~ |
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#8
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| "ThiloBStern" <[Only registered users see links. ]> schrieb Nein der Apotheker muß Dir als Kunden Sachkunde beweisen. Er muß die auf die allg. Gefahren hinweisen. Von Dir könnte er max. ein Verwendungsnachweiß verlangen. Klar, der Drogerist muß Sachkunde besitzen und sie quasi weitergeben. Das bezweifele ich - zumindest kommt so ein Verfahren IMHO nicht weit. Es könnte wohl ein anderer Aspekt u.U. für eine Apo gefährlich werden. Wenn offensichtlich ein grober Mißbrauch für das abgegebene Produkt zu erkennen ist. In Deinem geschilderten Fall könnte das eine vom Apotheker bekannte Suizidgefährdung gewesen sein (hypothetisch). Aber Chemikalienrechtlich ist das noch kein Problem. -- Glück Auf - Bodo Mysliwietz -------------------------------------------- [Only registered users see links. ] |
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#9
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| Bodo Mysliwietz <[Only registered users see links. ]> schrieb: Verwendungsnachweiß Dass mir der Apotheker nicht die direkten Ausgangssubstanzen zur Herstellung von Sprengstoffen verkauft ist klar. Aber was kann ich als Privatkunde kaufen? Wenn ich sage, ich brauche HCl, H2SO4, Fe(II)SO4, FeCl3, KMnO4, NaOH, Blutlaugensalze, Essigsäure, Ameisensäure und Schwefel, dann hab ich das bis jetzt immer bekommen (Zumindest in der Apo, in die ich schon immer gehe. Andere sind ja sogar zu faul nachzuschauen, ob sie Kaliumhexacyanoferrat haben - noch nie gehört, haben sie deshalb auch nicht...). Er wollte zwar wissen, wofür ich das Zeugs brauche und ich hab ihm gesagt, ich brauch's für Analysezwecke, etc., hab's dann aber immer bekommen. Wie schaut es jetzt da aus, wenn sich alle Apotheker weigern mir das zu verkaufen? Mein Chemiestudium muss ich erst noch antreten, und die Wege, dass ich einen "Giftschein" bekomme, sind noch weit. Was also tun als interessierter Schüler der sich Chemiestoff in der Freizeit und in den Ferien erarbeitet, der in der Schule nie drankommt und das ganze auch mit Versuchen vertiefen und veranschaulichen will? Meiner Meinung nach gehört der Versuch einfach zur Chemie dazu. Oft steht er am Anfang, oft am Ende. Mittlerweile hab ich mir ettliche Kühler, Kolben, Rggls, usw., halt alles was man so braucht zusammengetragen und es macht mir einfach Spaß, mit der Theorie auch praktisch zu arbeiten. Woher soll ich jetzt, wenn jeder sich weigert, mir die Substanzen zu verkaufen, die Sachen herbekommen? Ich kann ja jetzt nicht von allem, solange es noch geht, jeweils 50 kg kaufen. Gruß Tobias ~~~~~~~~~~~~ |
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#10
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| On Wed, 13 Aug 2003, Tobias Grassl wrote: Den Lehrer und übergeordnete Stellen so lange nerven, bis es Versuche im Untericht gibt, und zwar nicht als Demoversuche vorne beim Lehrer, sondern in Arbeitsgruppen, z.B. Tischreihen. Als ich noch Schüler war, hatten wir einen schönen Chemieraum mit Tischreihen, in deren Mitten sich Ausgußbecken mit Anschlüssen befanden. Wir haben _viele_ Experimente gemacht. Grüße, F^2 |
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| bezugsquellen , für , lebenbsmittelqual , naoh |
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